Erstellung eines Gebäudeschadstoffgutachten
inklusive Probenahme

Gebäudeschadstoffgutachten inklusive Probenahme

Die PN 98 bezieht sich auf die Richtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur normgerechten Probenahme und Untersuchung von Bau-, Abbruch- und sonstigen mineralischen Abfällen sowie von abgelagerten Materialien.


Ziel ist es, die stoffliche Zusammensetzung von Materialien zuverlässig zu ermitteln, um eine rechtssichere und umweltgerechte Verwertung oder Entsorgung zu gewährleisten. Eine fachgerecht durchgeführte Probenahme ist dabei die entscheidende Grundlage für belastbare Analysenergebnisse.
Für Bauherren und Abfallerzeuger kann eine Probenahme nach LAGA PN 98 erforderlich oder verpflichtend sein. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Deklaration der anfallenden Abfälle liegt grundsätzlich beim Bauherrn.

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Durch die Probeentnahme wird Planungs- und Rechtssicherheit für Bauherren, Planer und Entsorgungsbetriebe und tragen aktiv zu einer nachhaltigen und gesetzeskonformen Abfallbewirtschaftung bei.

Bauschäden frühzeitig erkennen Immobilienbewertung vom Experten Gerichtsfeste Beweissicherung
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